1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages nach Ziffer 1, verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. In gesamte Hotelbereich ist Rauchfreier Zone, bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungsgebühr i.d.H. von 100 Euro.
4.a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ( Hotel ) ersparten Aufwendungen.
b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung ( Zimmer mit Verpflegung) 40% des Pensionspreises, hiervon bleibt der Nachweis eines geringeren Einsparungssatzes unberührt.
5.a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.
7. Zahlungsbedingungen: Vorauszahlung Bar oder mit EC Karte. Stornogebühren: Bis zum 21.Tag vor Anreisetermin: 20% der gebuchten Leistungen Bis zum 11.Tag vor Anreisetermin: 40% der gebuchten Leistungen Bis zum 7. Tag vor Anreisetermin: 60% der gebuchten Leistungen Danach: 80% der gebuchten Leistungen Verbindlich ist das vom Beherbergungsbetrieb abgegebene Angebot. Gerichtsstand ist der Sitz des jeweiligen Gerichtsverbandes bzw. des Berherbergungsbetriebes.
8. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
9.Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5 € an ZIP Hotel zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, kann ZIP Hotel stattdessen auch den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB geltend machen.
10. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Rosenhof Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn Rosenhof Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
11.Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechts vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von Rosenhof Hotel auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber Rosenhof Hotel in Textform ausübt.